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   SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11   

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https://dejure.org/2012,21290
SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11 (https://dejure.org/2012,21290)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11 (https://dejure.org/2012,21290)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - S 1 SO 4450/11 (https://dejure.org/2012,21290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Zusatzzahlung "Invalide der Gruppe 2" zur russischen Altersrente - keine anrechnungsfreie Entschädigungsleistung - keine zweckbestimmte Leistung - Völkerrechtskonformität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusatzzahlung als "Invalide der Gruppe 2" zur russischen Altersgrenze eines jüdischen Kontingentflüchtlings als zweckbestimmte Leistung oder anrechnungsfreie Entschädigungsleistung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11
    Eine enge Auslegung des Begriffs der zweckbestimmten Einnahme ist auch deshalb sachgerecht, weil es das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG , das durch die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch einfach-rechtlich konkretisiert wird (vgl. insoweit BVerfGE 125, 175 ), gerade nicht gebietet, dass Einnahmen, auf die der Hilfebedürftige tatsächlich zurückgreifen kann, von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen werden.
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) spricht von nicht zweckbestimmtem Einkommen dann, wenn zwar kausal für etwas, aber nicht final zu etwas geleistet werde (vgl. BVerwGE 108, 296).
  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG - Kammer - NZS 2011, 895 ff.) zur vergleichbaren Regelung in § 11 Abs. 3 Nr. 1, Buchstabe a SGB II in der bis zum 31.03.2011 gültig gewesenen Fassung - seither § 11 a Abs. 3 Satz 1 SGB II - rechtfertigen.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es vielmehr notwendig, aber auch ausreichend, dass das Existenzminimum gedeckt werden kann, ohne dass es auf den Rechtsgrund der Einnahme oder die subjektive Verwendungsabsicht des Hilfebedürftigen ankäme (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 14).".
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 49/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - britische

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11
    Danach ist die Anrechnung ausländischer Renten als Einkommen gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII auch dann nicht zu beanstanden, wenn diese nicht im Bundesgebiet, sondern im Ausland - hier: in Russland - zufließen; sie sind in diesem Fall zum Kurswert in Euro umzurechnen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 7).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11
    Ein Zweck ist aber nach dem klaren Wortlaut des § 83 Abs. 1 SGB XII nicht bereits dann ausdrücklich bestimmt, wenn (lediglich) ein bestimmtes Anliegen des Regelungsgebers erkennbar ist (vgl. BVerwGE 69, 177, 181).
  • LSG Bayern, 20.10.2011 - L 18 SO 79/10

    Russische Renten bzw. Pensionen, die im "Arbeitsalterruhestand" gezahlt werden,

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Stellung des Klägers als jüdischer Kontingentflüchtling (vgl. Bay. LSG vom 20.10.2011 - L 18 SO 79/10 - ).
  • SG Augsburg, 22.12.2011 - S 15 SO 145/11

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - russische Invalidenrente für Blockadeopfer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 4450/11
    Dass die dem Kläger zu seiner russischen Altersrente gewährte Zusatzzahlung als "Invalide der Gruppe 2" eine vergleichbare Entschädigungsleistung beinhaltete, etwa aufgrund einer Zugehörigkeit zum Personenkreis der "Blockadeopfer Leningrads" (zur Anrechnungsfreiheit insoweit vgl. SG Augsburg vom 22.12.2011 - S 15 SO 145/11 - ), ist weder vorgetragen noch aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens sonst ersichtlich.
  • SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4453/11

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Denn hierbei handelt es sich neben den Leistungen nach dem SGB XII selbst ausschließlich um Entschädigungsleistungen nach besonderen gesetzlichen Bestimmungen, die dem Ausgleich eines mit dem Verlust körperlicher Unversehrtheit einhergehenden Sonderopfers des Betroffenen für die Allgemeinheit dienen und nicht durch Anrechnung auf Grundsicherungsleistungen entwertet werden sollen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Oktober 2011, L 18 SO 79/10, JURIS; Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27. Juli 2012, S 1 SO 4450/11, JURIS, Rn. 20).
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